Hallo, nachdem ich die letzen Tage Stress mit meinem Vermieter wegen meiner Wohnung hatte (Aussperrung) kommt es jetzt noch dicker.

Ich bin aus meiner Wohnung wegen einer Beziehungstrennung kurzfristig ausgezogen, habe die letzten zwei Wochen bei meinen Eltern gewohnt, um Abstand zu meinem Ex-Partner zu bekommen. Zwischendurch bin ich aber immer wieder in meine Wohnung gefahren und habe mir meine Post abgeholt. Nun hat mein Vermieter wohl einfach meinen Briefkasten geöffnet und mir die Post an die Adresse meiner Eltern nachgeschickt, obwohl ich ihn dazu nicht aufgefordert oder gebeten hatte. Er hat also, ohne mein Wissen den Briefkasten geöffnet und sich meiner Post bedient. Dazu kommt noch, dass die Adresse an die mein Vermieter mir die Post geschickt hat, falsch geschrieben war und nur durch Glück bei mir angekommen ist. Außerdem fehlt mir auch eine von mir erwartete Rechnung, also ist ein Brief wohl verloren gegangen.

Wie kann ich meinen Vermietet nun belangen? Er hat sich durch die Aussperrung schon wegen Hausfriedensbruch strafbar gemacht, das wird auch noch durch mich angezeigt. Ist die Öffnung des Postkastens dann auch Hausfriedensbruch?

Gruß Maik