Vor 2 Jahren wurde ich von meinem Arbeitgeber gekündigt. Da die Kündigung unberechtigt war, ging ich vors Arbeitsgericht. Hierfür wurde mir eine Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die Kosten für den Prozess setzten sich wie folgt zusammen:

Gerichtskosten 1,75 EUR Kosten des beigeorderten Anwalts 1.197,50 EUR Weitere Vergütung des beigeorderten Anwalts gemäß §50RVG 1.166,20 EUR

Gesamt 2.365,42

Meine 1. Frage lautet: was bedeutet diese "weitere "Vergütung"?

Die Ratenzahlung für die Prozesskostenhilfe wurde für 1 Jahr ausgesetzt da ich in dieser Zeit arbeitslos war. Nun habe ich wieder Einkommen, und muss daher auch weiter bezahlen.

Nun schreibt mir aber das Arbeitsgericht folgendes:

"Es sind verauslagt worden 1.197,50 EUR Rechtsanwaltgebühren sowie 1,75 EUR Gerichtskosten. Darüber hinaus KANN Ihr Prozessbevollmächtigter einen weiteren Gebührenanspruch i.H.v. 1.166,20 gemäß § 10 RVG geltend machen"

Was bedeutet das denn nun schon wieder?? Ist die Gesamtsumme von EUR 2.365,42 fällig oder lediglich die 1.197,50 + 1,75 EUR, die verauslagt wurden? Was bedeutet dieses "KANN Ihr Prozessbevollmächtigter geltend machen"...

Nach meiner Rückfrage beim Arbeitsgericht ist die volle Summe zu zahlen. Aber wenn die nur 1.197,50 und 1,75 EUR verauslagt haben, verstehe ich den Rest nicht...

Kann mir das bitte jemand erklären?