Ich wohne seit fast zehn Jahren an der gleichen Adresse, eine Sackgasse mit Wendehammer. Hier wurde bis jetzt immer einseitig am Strassenrand, auf der anderen Seite halb auf dem Gehweg geparkt. Es gibt weder ein Verbotsschild, noch eines welches das Parken hier so erlaubt.

Vor ein paar Jahren hat die zuständige Wohnungsbaugenossenschaft für Anlieger kostenpflichtige Parkplätze anlegen lassen. Diese werden auch genutzt, aber die Parkplatzsituation hat sich trotz allem nicht gebessert. Seit gestern fährt hier nun das Ordnungsamt Streife und hat für alle die halb auf dem Gehweg parken Knöllchen verteilt.

Jetzt zu meiner Frage. Wenn ich nun immernoch so parke, sprich halb Gehweg halb Strasse und ein Knöllchen bekomme, kann ich dann aufgrund des Gewohnheitsrechts dagegen angehen? Oder kann ich sogar weiterhin so parken ohne belangt zu werden wenn ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufe? Bis zum gestrigen Tag wurde die Art des Parkens in unserer Strasse so zugelassen, bzw geduldet.