Guten Abend zusammen, ich hätte da mal eine Frage in den juristischen Fachbereich…
Unzwar hat der gewerbliche Händler K ein gebrauchtes Auto beim Händler B gekauft. B klärte K vor Abschluss des Kaufvertrages über eine Nachlackierung an der Seitenwand auf, mehr allerdings nicht (dies wurde auch im Kaufvertrag fixiert).
2 Wochen nach Kauf stellt K und aber fest, dass das Auto doch einen größeren Schaden hatte und andere Teile getauscht/schlecht nachlackiert wurden sind. Hat K nun einen Rückgabeanspruch trotz eines Händlergeschäfts ?
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Normalerweise ist bei einem B2B Geschäft ja jede Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Kommt es hier aber zu einer Täuschung oder gar zu einem Betrug ? Gerne die Beantwortung juristisch begründen (soweit wies möglich ist). Ich danke euch schonmal im Voraus. Falls Rückfragen entstehen gerne schreiben :)