Bei mir in der Arbeit (Intensivwohngeschmeinschaft) sperrt der Vermieter immer den beschilderten Notausgang zu. Er hat zudem auch ein Schild hingehängt, auf dem steht das diese Türe immer verschlossen sein muss, zwecks Versicherung und den Zugang durch dritte zu unterbinden. Man muss dazu sagen, es ist der Notausgang von der Tiefgarage raus ins Wohnhaus.
An sich kann man die Tiefgarage auch nur durch eine Fernbedienung öffnen, somit könnten Fremde und Nicht-Mieter gar nicht über die Tiefgarage das Wohnhaus betreten.
Notausgänge zu verschließen ist ja verboten und strafbar, meine Frage wäre somit kann man, aufgrund von Versicherungsschutz oder ähnlichen so einen Notausgang wirklich zuschließen ohne sich strafbar zu machen? Ich meine ja Nein...