An sich beazhlst du zwar mtl. nur die 13,-€ dennoch musst die Anschlussgebühr von 30,-€ bezahlen. Ich wäre auch so etwas vorsichtig bei so etwas. Die machen das für ein Jahr und dann nach dem Jahr musst du alles bezahlen. Und meist bist du ja 2 Jahre an so einen Vertrag gebunden. Lies dir lieber genau durch wie lange die dieses Angebot anbieten. Nicht das die das auch nur 1 Monat machen und du dann nen Schreck kriegst wenn die Rechnung kommt.

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Hoffe doch es ist das richtige was du suchst:

http://foudemusique.free.fr/partitions/description.php?id=281&cat=1

Unten rechts zweimal auf "Partition / Sheet Music" klicken und dann müsste es aufgehen.

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Also ich hatte mal ein Praktikum als Hebamme gemacht, da ich das auch gern werden wollte. Wir wurde da gesagt das es für einen Realschüler schon schwer ist. Ich kann dir nur empfehlen Sozialassistent zu lernen. Ist eine 2-jährige Schulausbildung und eventuell noch ein FSJ bei einer Hebammenstation. Hat alles was in die Pflegerichtung zu tun. Dann kannst du dich ja mal bewerben. Vielleicht klappts ja. Aber in die Schule musst du früher oder später sowieso. Auch wenn es nur die Berufsschule ist. Außerdem wenn man einen Traum hat dann sollte man mit allen Mittel versuchen ihn zu erreichen. Wenn du also abgelehnt wirst, dann mach doch einfach noch den Realschulabschluss. Schaden kann es ja nicht.

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Viel anders ist da nicht, bloß das die röhre noch enger geschnitten ist als eine normale jeanshose. In die Röhre kommt man zum Teil schlecht mit den Beinen rein und lässt sich auch schwer ausziehen. Ne Jeanshose ist auch bequemer vom tragen und presst dir nicht das bein ab. Aber das ist bloß so ein gaaanz kleiner Unterschied

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Light-in-the-box.de. Da gibts aaaallles mögliche an Kleidern. Einfach mal vorbei schauen :)

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Auf jeden Fall könntesdt du es zu einer Tagesmutti schaffen, da müsstest du das zum teil mit selber finanzieren. wenn du es in dor kita "abgibst" müsste dir das is arbeitsamt bezahlen. War bei meiner mama genauso. Aber tagesmutti wird bloß ein geringer teil bezahlt vom arbeitsamt und den rest musst du bezahlen. ist zum teil mit von den stunden abhängig, die dein kind in the kita oder zur tagesmutti gehen soll. Einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen, die erklären dir das schon.

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Ich würde lieber es in 3 Jahren versuchen. So kannst du dir dann auch sicherer sein ob es hält oder nicht. Jetzt kannst du deinen Freund noch nicht so wirklich einschätzen, also warte lieber noch wenn er dir wichtig ist. Ich hatte das auch überlegt, warte dennoch auch, wegen meinem Freund. Letztendlich musst aber wirklich du selber die entscheidung treffen. Ich sage bloß wie ich es bei mir machen würde. Ich würde auch jetzt wegmachen trotz meines Freundes, aber man(n) weiß nie wem man begegnet. Das kann auch passieren, selbst wenn du nicht weg fliegen würdest.

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Betrug Email oder nicht?

Ich habe vorhin folgende Email erhalten und würde gerne wissen was ihr davon haltet?

"Gut bezahlte Arbeit für Dich! Hohes Zusatzeinkommen in kurzer Zeit

Unsere Firma gibt Dir den ausgezeichneten Weg, Deine materielle Lage zu verbessern! In unserer Firma verdienst Du einfach von 4000.00 EUR bis 8000.00 EUR pro Monat. Die Arbeit bei unserer Firma wird alles in allem 2-3 Stunden Deiner Zeit 1-2 Mal wöchentlich in Anspruch nehmen. Du kannst die Tätigkeit bei unserer Firma mit Deinem jetzigen Job vereinbaren! Du kannst für Ausführung jeder Transaktion von 400 bis 1600 Euro verdienen.

So wird unsere Zusammenarbeit aussehen:

1. Wir schicken auf Dein Konto in der Bank eine Geldüberweisung in Höhe von 2000 bis 8000 Euro.
2. Sobald die Überweisung auf Deinem Konto ist, hebst Du das Bargeld ab.
3. Dein Lohn macht 20 % von dem überwiesenen Betrag aus! - von 400 bis 1600 Euro behältst Du für Dich!
4. Die restlichen 80% von dem überwiesenen Geld übermittelst Du uns.
5. Falls Du alles richtig erledigt hast, bereiten wir die nächste Geldüberweisung für Dich vor.

Die Beträge und die Anzahl der Überweisungen können nach Deinem Wunsch geändert sein. Die Arbeit bei uns ist absolut gesetzlich und auf dem Territorium der EU und Deutschlands erlaubt.

Falls Du an unserem Arbeitsangebot interessiert bist, teile uns darüber per e-Mail mit. Wir nehmen so bald wie möglich Kontakt mit Dir auf und teilen Dir die ausführliche Information mit. Die Anzahl von Stellenangeboten ist beschränkt, darum beeile Dich."

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Ich wäre bei so etwas vorsichtig. Die Firma hat doch sicherlich einen Namen. Google doch einfach mal die firma und erkundige dich über sie. Erst wenn du merkst/weißt, dass sie das halten was sie versprechen, würde ich drauf eingehen. Sei aber auch vorsichtig was bankdaten angehen. Manche sind da sehr clever. Wenn du nichts immer internet über diese firma findest oder keine internetseite oder der gleichen, lass die pfoten davon. Sonst kannst du auf einmal sehr viel geld verlieren.

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Hey, war jetzt mal ne zeit lang im ordnungsamt und hab da auch solche ähnlichen fälle bearbeiten müssen. Das mit dem entgegen hat gar nichts zu sagen. Dann kommt es darauf an ob dort ein wortwörtlich Haltverbot stand. Es war ja bloß halten und nicht parken. Da du aber auf dem Bürdersteig standest kannst du maximal 15,-€ Strafe zahlen. Mehr dürften die gar ne verlangen. Ist ja gesetzlich so festgelegt.

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Ich hatte auch das Problem. Einfach mal anrufen und Fragen. Oder doch mal beim Nachbar fragen. Manchmal schmeißt de Post keinen Hinweis in den Briefkasten. Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Wenn es bis zum 10. nicht da wäre würde ich das Geld zurückverlangen. Muss dann alles Hermes bezahlen und nicht du!

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Wenn das kind noch nicht den 3. Monat erreicht hat, gilt es noch nicht als Lebewesen. Das wäre bloß eine Körperverletzung der Frau. Aber da das Kind dabei gestorben ist könnte die Frau nch Schadensersatz verlangen. Wäre es mindesten 3 Monate alt, dann wäre es totschlag, da es als Lebewesen gilt, wie jeder Mensch.

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Wir hatten das vor Kurzem im Theater getestet. An sich lässt es sich auch schön zeichnen aber du bekommst nur starke Farben hin und keine verschwommenen. Das ist schwieriger und erfordert viel Aufwand. Marke ist egal da alles klappt. Wir hatten auch verschiedene Marken und waren alle supi. Frag mich aber nicht wie die heißen^^

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§ 1568b BGB Haushaltsgegenstände

(1) Jeder Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder dies aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.

(2) Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest.

(3) Der Ehegatte, der sein Eigentum nach Absatz 1 überträgt, kann eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen.

Ich weis nicht ob das dir was nutzt. Hatte so etwas ähnliches auch schon und wie ich aus diesem Text entnehmen kann, kannst du die Hälfte zurückverlangen, und da musst du dich aber auch richtig einsetzten. Ansonsten wäre es besser wenn du zu einem Anwalt gehst und dich beraten lässt. Musst du aber selber wissen.

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