Hallo,

ich habe mitte September 2021 ein Mieterhöhungsverlangen zum 01.12.2021 gem. Paragraph 558 BGB vom Vermieter erhalten und habe / hatte bis 30.11.2021 Zeit zuzustimmen oder eben nicht. Gestern (27.11.2021) habe ich dann erklärt nicht zuzustimmen und ihm meine außerordentliche Kündigung gem. Paragraph 561 (Sonderkündigungsrecht mit nur 2 Monaten Kündigungsfrist) zum 31.01.2022 zugestellt.

Jetzt meldet er sich bei mir und teilt mit, mich als Mieter nicht verlieren zu wollen, das Mieterhöhungsverlangen vom September zurück zu nehmen, und ich solle doch jetzt die Kündigung zurück nehmen.

Nun meine Frage: Ist jetzt mein Sonderkündigungsrecht erloschen weil die Grundlage fehlt? Er hat das Mieterhöhungsverlangen ja nun zurück genommen. Und muss ich jetzt nochmal ordentlichen kündigen und damit die vollen 3 Monate Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung einhalten oder bleibt mein Sonderkündigungsrecht bestehen und die außerordentliche Kündigung gültig?