Eine Wiedereingliederung wird seitens des AG abgelehnt, obwohl Möglichkeiten des Einsatzes bestanden und diese seitens des Beamten auch vorgeschlagen wurden, jedoch ging der Arbeitgeber darauf nicht ein. Der Beamte solle sich krankschreiben lassen bis zu einem Einsatz. Von einem Fachanwalt wurde geraten, sich nicht weiter krankschreiben zu lassen, da sonst die Frühverrentung droht und dass der AG in der Pflicht sei, eine geeignete Stelle für die Wiedereingliederung anzubieten. Nun wird seitens des AG Krankmeldungen für den Zeitraum der Wiedereingliederung gefordert mit der Begründung dass es ansonsten Fernbleiben vom Dienst sei (Stichwort drohendes Disziplinarverfahren). M.E. geht das nicht, da der Beamte eingesetzt und wiedereingegliedert werden wollte, aber der Arbeitgeber seiner Fürsorge nicht nachkam. Wie ist die gesetzliche Lage?