Seit 2013 bin ich mit meiner Frau 3 x umgezogen und immer hat meine Frau Rundfunkgebühren bezahlt. Ich wusste nicht, das ich mich als Ehepartner abmelden muss und soll jetzt seit 2013 Gebühren nachzahlen. Das erfuhr ich durch einen Brief vom GV, der mich jetzt zur Abgabe der EV vorlädt. Habe vorher keinen Gerichtsbeschluss bekommen, wo ich hätte Wiederspruch einlegen können.