habe kürzlich auf einem Behinderteparkplatz geparkt.... es waren unter 3 Min. wollte nur etwas ausladen.. und schon ein ein Knöllchen. Meine Frage, darf man zum Entladen kutz darauf stehen. Habe auch gelesen, dass vom hiesigen Ordnungshüter bzw Politesse mehrfach kontrolliert werden muß, ob es auch wirklich nur bis 3 Min sind. Sind die nicht in der "Pflicht" mir nachzuweisen, dass es mehr als 3 Min waren... Wäre dankbar für jeden Erfahrungswert... soll nämlich 35,-- Euro zahlen.