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Seit dem 19.01.2013 reicht das Erwerben eines PKW-Führerscheins (Klasse B) nicht mehr aus um ein Trike fahren zu dürfen.
"Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 (je nach Modell) vor. Derzeit ist nur der Pkw-Führerschein erforderlich. Hast du den Führerschein der Klasse B (Pkw) vor dem 19.01.2013 bekommen, darfst du damit auch nach dem Stichtag Trikes fahren."
http://www.jungesportal.de/fuehrerschein/aenderungen-im-fahrerlaubnisrecht.php