Wir sind in Deutschland, da ist jedes Bundesland für seinen Justizvollzug eigenverantwortlich zuständig. Wenn du auf die Webseiten der Justizministerien gehst, findest du die "Einteilung der Anstalten", was man auch "System" nennen könnte. Es wird da bspw. zwischen U-Haft und Strafhaft, Vollzug der Freiheitsstrafe bei Frauen und Männern, nach Gerichtsbezirken und der Dauer der Strafe unterschieden. Diese Unterscheidungen sind bundesweit grundsätzlich einheitlich, bspw. ist die getrennte Unterbringung von Frauen und Männern gesetzlich vorgeschrieben. Wie das im Einzelnen aussieht, ob Ersatzfreiheitsstrafler (mit extrem kurzen Strafen) mit Gefangenen, die (als Beispiel) zwei Jahre haben, gemeinsam untergebracht werden dürfen, das regelt jedes Bundesland für sich selbst. Wer mit wem und wo regelt der sog. Vollstreckungsplan. Dieser wird fast jedes Jahr geändert, da die baulichen Ressourcen, die Gefangenenzahlen etc. sich eben auch ständig ändern. Es kann also passieren, dass in einer Männeranstalt auch für ein Jahr eine Jugendabteilung eingerichtet wird, weil die Jugendstrafanstalt gerade renoviert wird und man mit den Insassen ja irgendwo hin muss.

Nun die Sicherheitsfrage. Einige Bundesländer haben gar keine Unterscheidung, was sollte bspw. ein Bundesland mit nur einer Haftanstalt groß unterscheiden? Da gibt es dann in der Anstalt weniger oder stärker gesicherte Bereiche. Sicherheit wird in Deutschland glücklicherweise nicht durch Waffen erzielt, sondern eher durch etwas, das man soziale Sicherheit nennen könnte. Bei einem hochgefährlichen Gewalttäter wird die Haftraumtür eben nicht mehr von einem Bediensteten alleine geöffnet. Das können zwei oder sogar drei Bedienstete sein, die für bestimmte Vollzugsvorgänge dann benötigt werden. 

Einige Anstalten wie Celle in Niedersachsen sind für die Unterbringung von Terroristen bspw. besonders geeignet, da dort viele zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Trotzdem heißt es weiterhin JVA Celle und nicht HSA Celle (Hochsicherheitsanstalt Celle). Auch werden in Deutschland nicht alle Terroristen/Islamisten in ein Gefängnis verschifft, weil dann kein vernünftiger Strafvollzug gemacht werden kann. Also müssen andere Lösungen getroffen werden. Dafür stehen die JVAen untereinander und die Sicherheitsreferenten in den Landesjustizministerien ständig im Kontakt, um auch diese Probleme zu lösen. Die Lösungen sind in Deutschland daher wirklich andere als in den USA, wo halt 500 Hochgefährliche in Einzelzellen in einen Betonbunker gesperrt werden, den sie - wenn überhaupt - nur für eine Stunde verlassen dürfen, wobei sie in dieser sog. Freistunde auch nur vier Betonwände zu sehen bekommen.

Und wie du vll. gemerkt hast, in Deutschland gibt es keine Gefängnisse mehr, sondern seit vielen Jahrzehnten nur noch Justizvollzugsanstalten. Das sind Anstalten, an denen die Justiz eine Strafe vollzieht. Gefängnisse klingt nach Aufenthaltsorten, in denen man Gefangene von Beutezügen unterbringt. Auch wenn er Volksmund und Monopoly noch von Gefängnissen sprechen, der juristisch Ausdruck ist JVA. Aber, wenn jemand seiner Freiheit beraubt ist, dann wird die Person weiterhin als Gef. bezeichnet, was der Sache auch gerecht wird, sie ist ja "gefangen". 

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