Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung eingeladen. In dem Einladungsschreiben (per Email) war nichts davon vermerkt, dass die Fahrtkosten nicht übernommen werden.

Nachdem die Absage eintraff, bat ich schriftlich um die Fahrtkostenerstattung nach der steuerlichen Kilometerpauschale (0,30 km je Kilometer für die einfache Strecke). Für die Anreise benutzte ich den privaten PKW. Die einfache Entfernung betrug 100 km.

Zwei Tage später erhielt ich einen Anruf. Es wurde mir mitgeteilt, dass man mir am selben Tag, an dem die Einladung verschickt wurde, in einer zweiten versanden Email den Ausschluss der Fahrtkostenerstattung erklärte. Im Telefonat hieß es weiterhin, dass die Firma die Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche nicht erstattet. Ich kann mir ja die Kosten beim Arbeitsamt wieder holen.

Jedoch habe ich diese zweite Mail nicht erhalten.

Für die Fahrtkostenerstattung beim Arbeitsamt muss man den Antrag ja vor dem Vorstellungstermin stellen. Außerdem muss man hierfür ALG I oder II beziehen (?), was bei mir beides nicht zutrifft.

Es bringt für mich auch nichts, die Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung anzusetzen, da ich keine steuerpflichtigen Einkünfte beziehe.

War jemand schon mal in der selben Situation und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!