Hallo!

Ich habe eine gesetzliche Frage.

Ein Freund von mir hat seinen Fernseher in wert von € 800,- an einen bekannten verschenkt bzw. Wollte er es tauschen mit einen anderen gerät doch hat nun dieser bekannte den Fernseher und sein gerät behalten und will nichts mehr zurück geben.

Leider hat sich mein Freund dabei nichts gedacht und hat nun eher einen Mündliches versprechen vereinbart.

Meine Frage also:

Kann mein Freund sein Fernseher zurück fordern oder wenn notwendig den bekannten neben Diebstahl anzeigen?

Danke in voraus.