Hallo, Situtation: Das Auto ist stehengeblieben und muss abgeschleppt werden. Man ist in der Nähe von zu Hause, holt dort das Zweitauto und seinen minderjährigen Sohn, fährt zurück zur Stelle des stehengebliebenen Autos und setzt seinen Sohn in das abzuschleppende. Muss dann der Führer (minderjähriger Sohn) des abzuschleppenden Fahrzeugs selbst einen Führerschein besitzen oder genügt es, wenn der Fahrer des Abschleppfahrzeugs einen besitzt? Keine Sorge, meine Frage ist rein aus Interesse. Danke für die Antworten.