Hallo an alle, die sich wirklich damit auskennen! Bitte keine Antworten mit Vermutungen wie "glaube ja, schätze nein, wird wohl so sein, wahrscheinlich eher nicht etc.) ;o)

Ich habe im April 2009 das private Insolvenzverfahren begonnen und befinde mich seit ca. 2,5 Jahren in der sogenannten "Wohlverhaltensperiode". In den ersten beiden Jahren wurde der pfändbare Teil meines Gehalts an den größten Gläubiger durch Lohnabtretung gezahlt. Nun geht seit einigen Monaten dieser Teil an meinen Treuhänder, welcher Anfang nächsten Jahres eine erste Ausschüttung an die Gläubiger vornehmen wird. Ich habe vor ca. 4 Jahren einen Darlehensvertrag mit meiner Schwester, die nicht in meinem Haushalt lebt, abgeschlossen. Somit habe ich sie auch als Gläubiger (mit Nachweisen des Vertrags und Belegen der Rückzahlungen anhand Kontoauszügen) angegeben. Nun zur Frage: Bekommt sie auch einen Anteil von der Ausschüttung oder geht sie leer aus, weil sie ein Familienmitglied ist? Wie geschrieben, bitte nur Antworten von denen, die es wirklich wissen. Google hat mir nicht geholfen und mein Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ist bezüglich dessen auch nicht sehr gesprächig. Vielen Dank im Voraus und die besten Grüße von mir! :o) -Marcus