Ich habe eine FlexTicket bei der DB gekauft und habe mich im Datum verklickt und soll nun ein erhöhtes Beförderungsendgeld trotz Bahncard50 bezahlen.
von einem Betrieb weiß ich das wenn Kunden bei uns angerufen haben das wenn sie sich verklickt haben bekamen sie ihr Geld zurück oder besser einen neuen Termin.

daher meine Frage an fachkundige Personen sind:

  • gibt es ein allgemeines Gesetz dazu und wenn ja welches?
  • die AGB‘s der DB im online Kauf schließen ein fehlkauf aus, wäre dies dann vor Gericht anfechtbar?

(Personen ohne fachkundiges Wissen, bitte ich private Meinungen, private Anmerkungen und oder Ähnliches zu unterlassen)