Vergleichsangebot gestellt, Gegenvorschlag bekommen. Mit folgenem Satz: Zur Erledigung bieten wir ihnen daher einen Vergleich in Höhe XXX Euro zur Tilgung der Gesamtforderung an, ohne Präjudiz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Dieses Angebot ist befristet bis 28.09.2011. Wenn ich jetzt die Summe XXX Euro bezahle, könnte der Gläubiger später erneut oder doch noch den Rest der Summe verlangen?? (Vergleichsangebot beträg 50% der Gesamtforderung) Oder zahl ich den Betrag XXX und die Sache ist erledigt? Ich möchte jetzt nur Verhindern das ich die Hälfte des Geldes mir zusammleihe bezahle und die schicken neue Forderung auf den Rest und zählen die Vergleichszahlung mal eben als Anzahlung bzw. Teilzahlung.