Hallo,
als ich für meinen Schwiegervater Winterreifen bestellen wollte ist aufgefallen, dass im Wagen ein kleinerer Motor verbaut ist, als er Vertraglich beim Autohaus bestellt und bezahlt hat. Die Fahrzeugübergabe ist nun schon einen Monat her und er ist bereits 2000 km gefahren.
Was für Rechte hat er jetzt noch?
Kann er noch vom Kaufvertrag zurück treten?
Wenn ja, wer kommt für den Mietwagen auf, den er dann benötigt bis das neue Auto da ist?
Wenn er sich dazu entscheidet das Auto mit dem kleinen Motor zu behalten, was kann er als Schadensersatz fordern? Laut Liste hätte es mit dem kleinen Motor 1250€ weniger gekostet.
Vielen Dank schon mal im Voraus!