Ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft, mein deutscher Personalausweis ist seit Januar 2014 abgelaufen , jedoch habe ich seit diesem Zeitpunkt einen gültigen britischen Pass. Ich möchte gerne wieder einen deutschen Perso beantragen, frage mich allerdings ob mir nun eine Strafe wegen einem mehr als 3 Jahre abgelaufenen Ausweis droht oder ob, dadurch , dass ich in diesem Zeitraum einen gültigen britischen Pass besessen habe, keine Strafe droht.