Hallo, ich bin seit April 2014 auf Grund von Depressionen und Angststörung/Panikattacken krankgeschrieben. War in der Tagesklinik und bin auch weitehin in psychologischer Behandlung. Nun habe ich mir ein Nebengewerbe angemeldet (Fotografie) um wieder ins Arbeitsleben rein zukommen und mich auszuprobieren, in wieweit ich schon wieder belastbar bin. Das Jobcenter teilte mir heute nun mit, das dies nicht ginge, AU, Nebengewerbe und Ausübung der Tätigkeit. Stimmt das? Darf ich während einer AU auf psychischer Erkrankung keinen Nebenjob bzw. Nebengewerbe ausüben? Bin für jeden Rat und jede Antwort dankbar, denn es ist mir sehr wichtig!!!