Hallo, ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen und ein wenig Licht in meine Angelegenheit bringen.

Zur Sache : Am Wochenende haben Freunde und ich den Umzug aus meiner alten Wohnung bewerkstelligt. Mein Kühlschrank ist sehr sperrig und hat im Treppenhaus Schäden an der Wand bzw Tapete verursacht. Es ist mir klar, dass ich nicht die Haftpflicht der Umzugshelfer in Anspruch nehmen kann. Es ist mir auch klar, dass ich die Beschädigung an der Mietsache in irgendeiner Form zu verantworten und zu tragen habe. Jedoch ist meine Frage in welcher Form und bis zu welcher Höhe?! Denn das Treppenhaus wies so oder so bereits zuvor ohne mein Zutun eine Renovierungsbedürftigkeit auf ( Tapete ist an einigen Stellen abgeplatzt und hängt in Streifen herunter ). Nun ist mein Kühlschrank an der unteren Ecke der Tapete an einer Wand des Treppenhauses hängen geblieben und hat den Putz ein wenig eingeschrammt und es ist Farbe vom Kühlschrank auf die Wand übergegangen. Reicht es , wenn ich diese Ecke renoviere sprich mit Farbe überstreiche und ausbessere, denn es kann ja nicht sein, dass der Vermieter einen Maler bestellt und auf meine Kosten die gesamte Wand renovieren lässt ?! Habt ihr Tipps wie ich vorgehen soll? Es eilt, denn morgen ziehe ich endgültig dort aus. Trägt meine Haftpflicht den Schaden ?

Vielen dank für Eure Hilfe