Moin,

ich hätte mal eine relativ spezifischere Frage.

Hier kurz die Vorgeschichte:

Und zwar ist mir vor ca. 4–5 Monaten jemand ins Auto gefahren.

Er ist danach handgreiflich geworden, auf die Motorhaube gesprungen, und er wollte mir einen ca. 40 × 70 großen Backstein in die Windschutzscheibe werfen (alles vor seinen Kindern, und mehreren Zeugen).

Da aber 2 von mittlerweile 12 Zeugen ausgesagt haben, dass beabsichtigt mehrmals in das gegnerische Auto reingefahren bin, wurde mir der Führerschein entzogen (laut Polizei stellt es einen, schweren Eingriff in den Straßenverkehr darstellt dar).

Wenn man sich den Unfall ansieht, sieht man eigentlich deutlich, dass es nicht so gewesen sein kann, wie es die Aussagen wiedergeben (Links war ein Pöller und am Ende der vorderen Beifahrertür ist der Schaden der über die hintere Beifahrertür geht).

In der ersten Anklage stand, dass ich unter schwerem Alkoholeinfluss war (ich musste nicht pusten und mir wurde auch kein Blut abgenommen).

Jetzt habe ich am Freitag einen Brief bekommen, in dem steht, dass die Anklage gegen mich zurückgenommen wurde.

Jetzt habe ich das Problem, dass ich nicht weiß, was ich in dem Falle tun soll, bzw. wie lange es dauern wird, bis ich meinen Führerschein wiederkriege.

Kann mir jemand sagen, ob und wie lange ich noch warten muss bzw. ob die Anklage neu aufgenommen werden kann wegen der Verfahrensfehler?