Antwort
Genau, das regelt die jeweilige Schutzgebieteverordnung. Und in fast allen dieser Verordnungen steht, dass Lagern (= biwakieren) ohne Genehmigung verboten ist. Campieren (= Zelten) ist in jedem Falle in Landschaftsschutzgebieten sowieso verboten.
Da fast alle schönen Landschaften in Deutschland mindestens Landschaftsschutzgebiete oder sogar noch stärker geschützte Zonen sind, bedeutet das: Man kann in fast ganz Deutschland nicht lagern.
Wer also in Deutschland biwakiert, macht das fast immer ILLEGAL. Ich bin begeistert von den deutschen Verordnungen, die die Bedürfnisse naturnaher Bürger so bereitwillig und zufriedenstellend würdigen...