Wir ( 2 Vertragparteien - je 2 Doppelhaushälften) haben ein Malerunternehmen zum anstreichen der Fassaden beauftrag. Schriftl. wurde mit dem Maler fixiert - welche Fassadenfarbe verwendet werden soll. Die Farbebezeichnung mit Herstelle wurde expliziet aufgeführt. Die bestellte Farbe hat eine Nanotechnologie und ist Selbstreinigend - die Farbe kosten 150 eur/15 Liter Leider haben wir jetzt festgestellt, dass der Maler eine preisgünstigere Farbe (95 EUR/15Liter) mit nicht den ober erwähnten Eigenschaften (keine Nano-Farbe) verwendet hat. Diese Farbe entspricht nicht unseren Anforderung. Haben wir Recht auf Nachbesserung bzw. kann der Maler wegen Unverhältnismäßigkeit dies ablehnen? In welche rHöhe könnten wir dann einen Schadensanspruch verlangen?