Hallo,

am besten in die Ausbildungsordnung des Berufes schauen:

https://www.gesetze-im-internet.de/b_romkfausbv/BJNR412500013.html

Unter der Überschrift "Anlage 1" nach Paragraph 9 findest du die sachliche Gliederung deines Berufes, also das, was dir vermittelt werden soll. Dort sind auch alle BWL Inhalte aufgelistet.

...zur Antwort

Hallo,

die korrigierten Punkten würden dem Gesamtergebnis zugerechnet, sodass ein Bestehen ohne Wiederholungsprüfung eventuell möglich wäre. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit einer "mündlichen Ergänzungprüfung", falls es doch nicht ganz reichen sollte.

Wichtig ist jedenfalls, dass ein fristgerechter Widerspruch eingelegt wird (max. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides!!). Bei normalen Postweg bedeutet dies Poststempel +3 Tage +4 Wochen. Ist der Bescheid persönlich oder per Einschreiben eingegangen, gilt die Frist ohne die zusätzlichen 3 Tage.

Bitte auch unbedingt daran denken, dass der Widerspruch begründet sein muss! Ein "ich fühle mich ungerecht benotet" reicht nicht aus. :)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.