Ich habe eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung genehmigt bekommen und muss Ende des Monats zu einem Beratungsgespräch. Derzeit bin ich noch krank geschrieben. Da ich nicht weiß, wann dann eine Maßnahme beginnt, werde ich bis zum Beginn krank geschrieben. Das könnte Anfang nächsten Jahres sein. Nun meine Frage, kann der medizinische Dienst der Krankenkasse mich in der Zeit gesund schreiben? Vielen Dank.