Hallo zusammen,

habe im Rahmen einer Hausarbeit die Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft herauszuarbeiten. Bevor ich nun tiefer in das Thema eintauchen kann, gilt es natürlich erstmal zu klären, ob die "kleine AG" ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen muss. Gelten auch bei der nicht börsennotierten AG die Vorschriften des § 316 (1) i. V. m. § 267 (1) HGB? Also bestimmt sich die Prüfungspflicht aus der tatsächlichen Größe der nicht börsennotierte AG, oder gelten für diese Unternehmen besondere Regelungen? Finde leider überhaupt nichts dazu :(

Vielen Dank schonmal!!!