Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (wird vom Arbeitsamt angeboten und von Bildungsträgern ausgeübt) und für diesen Monat wurde nun kurzfristig ein 3-tägiger Betriebsausflug angesetzt, auf den die komplette Gruppe keine Lust hat. Der Bildungsträger sagt, jeder MUSS mit, es wäre eine Pflichtveranstaltung. Urlaub darf man nicht nehmen und auf Geburtstage etc. wird auch keine Rücksicht genommen.
Allerdings gibt es keinen schriftlichen Vertrag und es wurde zu Beginn der Maßnahme auch nichts über einen Ausflug gesagt, das kam erst später.
Nun zu meiner Frage, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer dazu zwingen bzw. verpflichten, an einem Betriebsausflug teilzunehmen? Immerhin geht er über einen längeren Zeitraum als die 24 Stunden Arbeitszeit, die an 3 Tagen fällig wären und geht schon in die Freizeit.
Danke im voraus, optimal wären (wenn möglich) auch Belege aus Gesetzen.