Hallo zusammen

ich bin dabei eine BUV abzuschließen. Jetzt fragen Sie dort nach 5 und 10 Jahres Zeiträumen. Wird denn, wenn es irgendwann zu einem Leistungsfall kommen sollte auch nur dieser Zeitraum von der Versicherung bei den Ärzten abgefragt, oder macht es Sinn zur Beantwortung der Fragen auch Krankenakten von Ärzten einzufordern, die außerhalb dieses Zeitraums liegen, damit ich nichts übersehe?
auf der anderen Seite muss ich eine Erkrankung die vor 9 Jahren ambulant behandelt wurde laut des Fragenkatalogs nicht beantworten.

vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen! Vielen Dank im Voraus.