Ich habe die 7te Wiederholt .

Und jetzt möchte ich freiwillig die 10te wiederholen. Habe zwar keine 5 im Zeugnis aber gehe in die mündliche Prüfungen und mache 2 Sechsen damit ich im Zeugnis 2 Fünfen bekomme. Das ist erlaubt aber ob ich das zweite mal Wiederholen darf . Das weiß ich leider nicht .

Was sagen die Vorschriften des Schulamts in Schleswig Holstein?