Mein Sohn hat letztes Jahr eine Zweitausbildung begonnen, diese jedoch im Oktober wieder verloren.
Er ist 20 Jahre alt.. Normalerweise steht ihm ja dennoch bis zum 21 Lebensjahr Kindergeld zu (er hat sich sofort Arbeitssuchend gemeldet).
Nun habe ich jetzt erst der Familienkasse bescheid gegeben mit der Bitte das Kindergeld mit der Vollendung des 21 Lebensjahr das Kindergeld einzustellen. Er wird im April 21.
Wir bzw mein Sohn hat damals unterschrieben, das die Familienkasse Einsicht beim Arbeitsamt nehmen kann, denn er hat, bevor er die Zweitausbildung begonnen hat auch Kindergeld bezogen,da er da schoneinmal Arbeitssuchend gemdet war.
Muss ich mich aufgrund der Tatsache das er schon Ende Oktober die Ausbildung verloren, sich sofort Arbeitssuchend gemeldet hat trotzdem Strafrechtliche Konsequenzen einstellen, da ich erst jetzt Bescheid gegeben habe ? :-/
Ich habe es tatsächlich komplett vergessen :(