Wie berechnet sich der Unterhalt für eine Minderjährige, die bei keinem der beiden Elternteile lebt? Sie ist auf eigenen Wunsch und mit Einverständnis der allein sorgeberechtigten Mutter zu ihrer Tante gezogen.

Bekommt sie jetzt doppelten Unterhalt, also den bisherigen vom Vater und nochmals von der Mutter nach deren Einkommen gemäß Düsseldorfer Tabelle (die Mutter hat Einkommen)?

Oder wird das wie bei Volljährigen gehandhabt, dass beide Einkommen zusammengerechnet werden und danach der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt wird, der dann auf beide Eltern prozentual aufgeteilt wird? Das ist ja dann viel weniger.