Hallo, ich arbeite im betreuten wohnen als Nachtwache aleine. Gegen 0.30 Uhr ist eine Bewohnerin gestürzt und mich gerufen. Sie Hatte sich nichts getahn konnte aber nicht aufstehen. Bei den Versuch sie hochzuheben scheiterte ich und auch die versuche und Möglichkeiten danach waren zwecklos. Dazu muss ich sagen das sie etwas beleibt ist. Da ich sie nun nicht bis 6.00 Uhr am Boden sitzen lassen wollte und keinen Angehörigen den sie versuchte anzurufen errichte um ihr aufzuheben rief ich den Not arzt. Am Telefon siedelte ich exakt die Situation da sagte man mir das es kostenpflichtig wäre. Als der Not Art der Bewohnerin half fragte ich nochmals nach das sagte man mir das gebe es nicht mehr. Nun steht auf der Diagnose "teilfehlleistung in Rahmen der führsorgepflicht" sowie dass es kein Notfall war. Muss ich jetzt mit erheblichen kosten für mich oder die Bewohnerin rechnen? Hoffe auf baldige antwort.lg