Heute wurde mir der Bescheid zugestellt voll erwerbsgemindert zu sein aber keinen Anspruch auf die EW minderungsrente habe da ich in den letzten fünf Jahren keine 36 Pflichtbeiträge einbezahlt habe (von 2005-2014 selbständig) ab 1/2015 bis 31.12.2015 angestellt. Ab 8.12.2015 bis 6.06.2017 krankgemeldet (ausgesteuert) ab 7.06.2017 ALG 1, musste Antrag auf Reha stellen! Ist es möglich die fehlenden Pflichtbeiträge nachzuzahlen um die EW minderungsrente zu erhalten? Die volle Erwerbsminderung wurde von der DRV vom 8.12.2015 bis 31.08.2019 befristet! Werden dann die Beiträge der KK und vom Arbeitsamt nicht angerechnet da die EWM zum Beginn der Krankheit zurück datiert wurde?

Es sind für mich existentielle Fragen, ich wäre sehr dankbar hilfreiche AW zu bekommen!

Danke im voraus Klaus