Ich möchte schon seit der 7.Klasse Rechtsanwältin werden aber ich habe ein Problem, was mich fast dazu gebracht hätte, einen anderen Beruf zu wählen. Das Problem ist folgendes: Ich mache bald mein Abi, würde liebend gerne Jura studieren aber ich beabsichtige auch, später (im Studium) ein Kopftuch zu tragen. An sich dürfte das an der Uni ja kein Problem sein. Aber ich habe gehört, dass manche Richter Rechtsanwältinnen mit Kopftuch gar nicht erst in den Gerichtssaal lassen. Aber das dürfen sie doch nicht, oder? Ich dachte, religiöse Neutralität gilt für Staatsanwälte und Richter, aber für Rechtsanwälte?

Man muss ja bedenken, dass das total diskriminierend ist und mit Religionsfreiheit nicht vereinbar ist. Zumal ein Stück Stoff auf meinem Kopf nicht mein Können als Anwältin beeinträchtigt, ich habe schließlich das gleiche studiert, wie die anderen, und mache auch nur meinen Job. Aber ich habe Angst, meinen Mandanten im Stich zu lassen, nur weil ich wegen meines Kopftuchs rausgeschmissen wurde. Aber ich sehe es auch nicht ein, mich derart zu verändern und meine Religion praktisch abzulegen, nur weil ich diesen Job habe.

Ist es den Gesetzeswidrig, als Rechtsanwältin ein Kopftuch zu tragen, oder warum machen es die Richter trotzdem? Was meint ihr dazu? (Und jetzt bitte keine feindseligen Antworten und auch kein "Du bist in Deutschland, pass dich gefälligst an!" , derartige Antworten werden sofort gemeldet!)