Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.

Nun meine Frage/n:

Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?

Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.

Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.

Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.

Liebe Grüße