Hallo, ich habe eine Frage zur Zwangsräumung.

Ich habe im Internet gelesen dass der Mieter und alle Mitbewohner verklagt werden müssen.

Folgender Fall. Eine Mutter lebt mit ihren zwei volljährigen Söhnen in einer Wohnung. Der Mietvertrag läuft auf die Mutter. Die Mutter und nur ein Sohn haben den Räumungstitel und die Zwangsräumung erhalten. Der zweite Sohn, der alles in der Wohnung bezahlt hat und Miete mitzahlt jedoch nicht. (Dieser könnte noch zum Untermieter gemacht werden).

Darf der Gerichtsvollzieher daher die Zwangsräumung durchführen? Laut Mietrecht.org nicht. Stimmt das?