Eine Bekannte hat einem Dritten diverse persönliche Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Scheidungsunterlagen und Kopien von Anwaltspost zur Einsicht überlassen, weil dieser ihr in der Sache helfen wollte, es sich dann aber anders überlegt hat. Etliche Fristen für die Rückgabe hat er bereits verstreichen lassen und nichts zurückgegeben. Die Frage ist nun, was man nun von Amts wegen machen kann, um wieder an die geliehenen Unterlagen zu kommen. Kann man hier von Unterschlagung reden und kann ein Anwalt helfen oder könnte man selbst bei Gericht einen Antrag auf Rückforderung stellen?

Bin für jede fundierte Info darüber dankbar.