wenn man sich bei einem Amt wie Landespolizei oder Bundespolizei bewirbt darf man ja nicht vorbestraft sein. Wie sieht es aber mit verjährten Vorstrafen aus? Also ich habe vor circa einem Jahr meiner Exfreundin auf WhatsApp geschrieben das ich öfter Ritalin genommen habe (nicht verschrieben sondern einfach so) sie hat also Beweise und wenn sie das zur Anzeige bringt weil sie mich nicht mag bin ich ja vorbestraft richtig? Kann ich dann meine Karriere bei der Bundespolizei oder einem anderen Amt vergessen? Nach 5 Jahren würde die Vorstrafe ja verjähren