Ein Kamerad hat zu einer schulhofprügelei ein Schlagring mitgenommen, jetzt haben die Pinguine aus der anderen klasse ihn verpetzt und er wurde von der Polizei abgeführt obwohl es keinen beweis gab und somit die Unschuldsvermutung gilt, deshalb wollte ich wissen ob die Polizei das durfte.

Ergänzung: Der Schlagring war aus gummi und er hat ihn auch nicht verwendet sondern nur mitgeführt