In nrw ist es so, dass bei einer Abweichung von über 3,75 Punkten von der Vornote eine Abweichungsprüfung gemacht werden muss. Die Vornote setzt sich aus den Halbjahresnoten 12.1, 12.2, 13.1 (G9) bzw. 11.1, 11.2, 12.2 (G8) zusammen. Aus den Noten wird der Durchschnitt gebildet.

Bei 2 Punkten ABweichung darfst du freiwillig in die Abweichungsprüfung. Deine 10 Punkte wären selbstverständlich nicht futsch. Die ABweichungsprüfung macht nur einen geringen Teil der Gesamtnote aus, in aller Regel kann der ABiturschnitt damit nicht mehr verändert werden. Die Klausurnote zählt meines WIssens nach das dreifache.

Uns wurde mitgeteilt, dass sich die Prüfung kaum lohnt, man aber trotzdem hingehen sollte, da null Punkte sich nicht gut machen.

Du nrauchst dir also keine Sorgen um deine Punkte zu machen, wenn du dich allerdings gut einschätzt und dich gut vorbereitet hast, brauchst du dir auch keine SOrgen zu machen. Mündliche Nachprüfungen sind entspannter als man oft erwartet, die Lehrer geben sich meistens auch Mühe die bestmöglichste Punktzahl zu geben, da es in ihren Augen keinen pädagogischen Effekt mehr hat und sie dir das Beste für den nächsten Lebensabschnitt wünschen.

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