Hi ich arbeite ab August als Teilzeitkraft bei einer Bäckerei zusätzlich möchte ich jetzt noch wo anders eine Aushilfestelle annehmen. Ich habe bereits von Januar bis August als Aushilfe gearbeitet.

zählt mein alter Aushilfe Job auch zum Grundfreibetrag dazu oder ist die Summe die ich damals verdient habe davon ausgeschlossen ?