Zunächst mal ganz klar, GEZ bezahlt man für den Empfang der Öffentlich-Rechtlichen (ARD, ZDF und 3. Programme) Ob und wie Du die empfängst ist völlig Wurscht. Sobald Du im Besitz eines Fernsehers oder Radios bist musst Du Zahlen. Egal dabei ist auch, ob Du ein stück Draht, eine Antenne, einen Kabelanschluss, eine Schüssel oder DVB-T, Internet oder deinen Fernseher nur zur Dekoration nutzt. Der besitz eines Gerätes reicht aus, Du musst „GEZ“ bezahlen.

Steht ein Vertreter von der „GEZ“ oder vom Kabelfernsehen vor Deiner Tür, musst Du selbst entscheiden. <b>Niemand, absolut kein Mensch hat ein Recht auf Zutritt zu Deiner Wohnung, Du musst nicht mal einen Polizisten herein lassen, wenn dieser keinen Richterlichen Beschluss vorweisen kann.</b> (Ausnahme: „Gefahr im Verzug“ -Fernsehen ist nicht gefährlich).

<b>Ohne Zustimmung des Hauseigentümers und/oder Richterlichen Beschluss hat der Vertreter auch kein Zugangsrecht zum Kabel-Übergabepunkten im Keller. Er riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.</b>

<b>Aber, Achtung:</b> Dadurch das Du dem Vertreter keinen Zugang gewährst, bist Du nicht aus dem Schneider. Nutzt Du einen kostenpflichtigen Dienst, musst Du zahlen, tust Du es nicht, machst Du Dich in welcher Form auch immer (z.B. Erschleichung einer Leistung) strafbar, ob, wie und ob überhaupt ein Dienstanbieter gegen Dich vorgeht, ist deren Sache.

„GEZ“ zahlt man also immer.

Kostenlose und kostenpflichtige Dienstanbieter sind zum Beispiel:

Astra (Satellit), derzeit noch kostenlos. (DVB-T) derzeit noch kostenlos. (Antenne) Fast überall abgeschaltet, aber kostenlos. (Internet) Deine Provider Gebühren je nach Anbieter. (Kabelfernsehen) Gebührenpflichtig, Kosten je nach Betreiber.

Viel Spaß beim Schwarzsehen.

Gruß A. Keller

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