Hallo ich hab mal eine Frage, kann man eine Aufnahme mit dem Diktiergerät (Gespräch zwischen Person A und B) als Beweismittel bei einer Gerichtsverhandlung nehmen? Person A könnte durch eine solche Aufnahme entlastet werden, Person B würde belastet werden. Oder ist so eine Aufnahme verboten?

Zum Fall ist zu sagen, das Person A für etwas beschuldigt wird, was in Wahrheit Person B begangen hat. Die beiden wurden allerdings verwechselt, Person B will aber die Tat nicht eingestehen, obwohl Person A dadurch als Täter verurteilt wurde und nun in Berufung geht.