Hallo zusammen,

Ich soll demnächst eine Mitarbeiterschulung in Bayern durchführen (als Dozent). Arbeite regulär in NRW. Die Schulung soll einen Tag lang gehen, also 8h zzgl. Pause.

Laut Routenplaner (Google Maps und mein Navi) beträgt die reine Fahrtzeit ohne Verkehr und Pausen 6 Stunden und 40 Minuten für eine Strecke. Mein Arbeitgeber bietet mir dazu EINE Übernachtung an. Ich kann mir aussuchen, ob ich am Vortag anreise und nach der Schulung direkt zurückfahre oder ob ich am Tag der Schulung losfahre und danach übernachte.

So oder so finde ich die Situation unmöglich. Fahre ich am Tag der Schulung los, sähe das wie folgt aus: Abfahrt um 2 Uhr nachts (bei einem Feierabend am Vortag um 18 Uhr!!), damit ich hoffentlich um 9 Uhr anfangen kann zu schulen. Das ganze ohne Verkehr und Pausen gerechnet = unmöglich.

oder aber ich fahre am Vortag und fahre nach der Schulung. Das heißt nach 8 Stunden Schulung, wenn die Konzentration auf dem Tiefpunkt ist, soll ich mich noch für über 6 Stunden ins Auto setzen. Das traue ich mir bei aller Liebe nicht zu. Zumal ich alleine fahre.

Daher frage ich mich, ob das so rechtens ist oder ob ich ein Anrecht auf eine zweite Übernachtung habe. Bzw. ob ich unter diese Bedingungen die Reise verweigern kann.

In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine explizite Regelung. Diese Schulung ist keine regelmäßige Aufgabe, sondern einmalig aufgrund von Expansion. Der Vertrag besagt nur, dass ich "vergleichbare, zumutbare Aufgaben" übernehmen kann/muss, ggf. auch ein Einsatz an anderem Standort. Die genauen Konditionen sind nicht festgelegt und waren damals bei der Unterzeichnung kein Thema.

Vielleicht kann hier jemand mit arbeitsrechtlicher Grundlage Klarheit schaffen, ob ich das so hinnehmen muss oder ob ich Anspruch auf eine weitere Übernachtung habe bzw. bei Verweigerung dieser die Reise ablehnen kann.