ja, das ist legal

Wie kann was Illegal sein. Allein Schätze aus dem 2. Weltkrieg gilt es zu finden. Hierbei handelt es sich um Billiarden. Diamanten, Silber, Gold usw. Wenn das gefunden werden würde was die Amys Gott sei Dank nicht gefunden haben gehen 50% an den Finder under Rest an den Staat. Sagen wir einer findet 30 Millionen in Goldbaren. Dann gehören 15 Mille ihm und der Rest da kommt Madam Merkel sogar persönlich und bedank sich. Um in die Illegalität zu rutschen muss man:

a: Tiefer als 2 Meter graben. ( Fehlt die Baugenemigung ) b: Den Fund nicht angeben. Sprich alles für sich behalten. c: Ohne Erlaubnis des Grundstück Besitzers

Die meisten dedektoren gehen nicht tiefer als 23cm. Kann also nicht Illegal sein.

Das Gesetz sagt es ja in_: BGB § 984

Schatzfund Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Hier sehen wir sogar das nicht der Staat die hälfte bekommt sogar die Kommune.

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Hier wird das Recht gebeugt! Eine Urkunde die ausgestellt worden ist, MUSS Unterschrieben werden. Ansonsten ist das schon allein ein Gesetzes verstoß. Es muss eindeutig sein wer die Urkunde ausgestellt hat. Ansonsten könnte ein jeder dahergelaufene irrgendeinen Namen unter solch einen Fetzen setzen. Nur durch die Unterschrift diese "Urkunde" erlangt es seine Gültigkeit. Es kommt auch noch vom "Amtsgericht". Deutschland hat keine Ämter da die BRD noch immer ein Verwaltungsstaat ist. Es sind verstöße gegen:

– Resolution der UN – Generalversammlung A/RES/45/120 – Charta von Paris für ein neues Europa – UNO – Resolution der Generalversammlung A/RES/53/144 – EU – Annex doc 10111/06 – UNO – Resolution 217 A (III) – Londoner Charta für Menschenrechte – Haager Landkriegsordnung (HLKO)

Mit Blick auf die Gepflogenheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs ist, in Ausführung einer Richtlinie der EG, am 16. 5. 2001 das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (kurz: Signaturgesetz) verabschiedet worden.

Wobei wir schon wieder bei Sicherheit sind. 100%ige Sicherheit gibt es nicht und es entspricht nicht dem Wort welchem in "unserem" Gesetz steht.

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Da diese Frage schon vor längerer Zeit gestellt wurde . . . Beim Notebook oder auch Laptop muss man in der Regel den Zahlenblock immer aktivieren mit der "Num" Taste. Kann man umgehen: In "Ausführen" "Regedit" eingeben. Dann folgt man diesem Pfad:

HKEY_USER\DEFAULT\Control Panel\Keyboard

Bei "InitialKeyboardIndicator" setzt man anstelle von der langen Zeichenkette eine 2 ein.

Das wars schon. Jetzt wird der Zahlenblock gleich mitgeladen beim nächsten Neustart.

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Versuche mal dieses:

Ein durchlöchertes Rohr, das in ein zweites, grösseres Rohr gesteckt wird, das wiederum als Resonanzraum dient, um die Schwingungen zu brechen. Im Endeffekt dasselbe Prinzip wie beim KFZ-Auspuff.

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In unserem Clan wird das auch immer heiss dikutiert ob oder ob nicht. Wir sagen: Wird es nicht geben. Es hieß zwar das es sowas später für den PC geben soll, doch das hieß es auch von den dedikadet Server. Zwei Wochen vor Erscheinungstermin wurde gesagt: . . . wird es nicht geben. Seit dem beukotieren wir u.a. MW3. Angeblich sollen diesen Monat dedi Serever geben. Nur soviel dazu. Bei MW3 wurde soviel versprochen und nicht gehalten, würde ich also nicht darauf setzen.

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An dieser Stelle bleibt nur zu sagen:

Was für eine Frage?

Ich würde mich geehrt fühlen ^^ Manche sind erst 16 und sehen schon aus wie 25. Wobei wir wieder beim knackpunkt mit dem Spruch im Laden sind:

Man sieht ihr alter nicht an!

Wiederum, bei Handys hat man das gleiche: Sei es nur eine Pripayd Handy muss man einen Ausweis vorlegen. Hier fragt man ja auch nicht: Darf der Laden das?

Offiziell darf nur:

Polizei, Bundespolizei, Zoll und Ordnungsamt sehen und verlangen. Jetzt kommt das kompilzierte. Da du dich nicht im öffentlichen Raum bewegst beginnt hier das Hausrecht. Somit, wenn du etwas möchtest wie Alkohol, und die/der Verkäufer ist sich nicht sicher über das Alter, muss er nachfragen ob er den Ausweis sehen darf. Zeigst du ihn, dein Problem, doch du bekommst was. Verweigerst du es, ist es auch dein Problem, du bekommst die Ware nicht. Man kann es so sehen:

Unter anderem schließt du ja einen stillschweigenden Vertrag mit dem Geschäft ab. Um einem Vertrag abschließen zu können, benötigt man einen Ausweis.

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Gewalt darf eingesetzt werden ( Notwehr) wenn alle anderen Mittel wie Flucht ausgeschlossen oder audgeschöpft sind. Hierbei gilt zu beachten:

Wenn eine Flucht nicht möglich ist, ist der Befohrstehende Kampf sofort zu beenden. Das heißt: Der Angegriffene darf jedes (legale ) Mittel einsetzen um den Kampf sofort zu beenden.

Wenn er eine Zaunlatte aus dem Zaun reißen muss um sich zu verteidigen, somit darf er das tun. Er begeht keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinne, ist jedoch Schadenersatzpflichtig. Solange bis der Angreifer gefasst wurde. Wenn der Angreifer der Zaunslatte erliegt, greift das Kausalitätsprinzip. Dies besagt:

Hätte der Gegner nicht angegriffen, hätte der Verteidiger nicht die Latte nehmen müssen um sich oder dritte zu verteidigen.

Hier steht klar im Gesetz:

Leben geht vor Eigentum und Besitz!

Somit darf dir während des gemenges noch nicht einmal der Eigentümer oder Besitzer des Zaunes aufhalten. Er würde sich der Mittäterschaft schuldig machen.

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Nein, auf keinen Fall. Gefärdung dritter sprich unbeteiligter. In diesem Fall in der Schule sind da die Lehrer die die Aufsichtspflicht haben. Auf dem Heimweg sind die Eltern dafür zuständig. So lange nicht Volljährig. Waffen sind in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt. CS Gas ist eine Waffe. Rein von der Sache darf man mit Waffen noch nicht mal Aufzug fahren. ( Finde Ich: Wenn mit Schusswaffen einen Aufzug nicht benutzt werden darf, sollte man auch mit anderen Waffen dies auch nicht dürfen.)

Was im Prinzip für dich ist, kehrt sich um ins Gegenteil und wird gegen dich verwendet. Wobei das Gas noch nicht mal eingesetzt wird. Nur allein das Mitführen bringt dich schon in die Zwickmühle.

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Zum Beispiel: 1,50 ist Intimbereich. Dieser Bereich darf selbst von der Security nicht überschritten werden. Eigensicherung! Es sei denn, von der Person geht eine direkte Gefahr aus. Wenn er nach der aufforderung bereit war zu gehen, darf ihn niemand angreifen und ein mind. Abstand ist einzuhalten. Wenn er auf dem Weg nach draussen andere Personen belässtigt und um sich schlägt, sieht der Fall wieder anderst aus. Dann muss der Security handeln. Nur weil jemand lauter wird oder anfängt zu schreien, darf man ihn nicht angreifen. Er kann Choleriker sein, da ist das normal. Somit hat die Security, (so wie du es beschrieben hast) einen Angriff gestartet und überflüssige Gewalt anwendung. Darf sie nicht!

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Da gibt es nur ein Problem: Mac forscht nicht sondern entwickelt nur bestehendes weiter. Und Mac kann nichts deutsches sein. Mac hat seinen Stammsitz in den USA. Ist und bleibt Amerikaner. Mehr dazu siehe unter Enstehungsgeschichte von Microsoft. Wirst dann feststellen das im Ursprung beide Konkurenten miteinader zu tun hatten. Was unweigerlich wieder dazu führt, dass Mac nichts deutsches ist. Die Telefone im Allgemeinen werden auch nicht in Deutschland gebaut. Das Sciphone ist sogar vom selben Hersteller wie das i-Phone. Jetzt denke noch mal über deine Aussage nach. Von wegen die Chinesen klauen.

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Sofern eine Kontrolle Ansteht kleiner Tipp: Ausweis bereithalten. Den Ausweis so lagern dass man ihn mit einer Hand erreichen kann. Sprich im Geldbeutel das man diesen mit einer Hand ausgepackt werden kann. Die andere Hand sollte gut sichtbar bleiben. Zur Identitätsfeststellung darf man 48h in Gewahrsam genommen werden. Danach muss man dem Haftrichter vorgestellt werden. Der entscheidet was weiter passiert. Ab 16 herrscht Ausweispflicht.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Vietnamkrieg

Einfacher geht es nicht.

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Das was hier zu lesen bekommst, läßt mich verzweifeln: Es gibt zweierlei Arten von Akten. Nennt sich Führungszeugnis. Hier gibt es das eine, schimpft sich "Führungszeugnis". Hier steht alles drin. Wie nun Diebstahl. Dieser Eintrag bleibt 3 Jahre bestehen, gerechnet nach abbüsen deiner Strafe. Sofern nichts neues hinzu kommt wird er gelöscht, ansonsten bleibt der Eintrag bestehen und der neue kommt hinzu. Das andere ist das "Behördliche Führungszeugnis", hier bleibt alles drin stehen bis du den Löffel weglegst. Angefangen vom Diebstahl mit 14, bis hin zum Blitzer. Steht alles drin und bleibt drin.

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Das liegt im Auge des Betrachters.Ein Gruppenzwang kann gutes wie schlechtes sein. Es kommt immer darauf an was bewirkt werden soll. Im Verein unterliegt man unter anderem auch einer Art Gruppenzwang. Man hat ihm sich selbst ausgesucht. Es kommt nur darauf an was du daraus machst. Wenn du in einer Gruppe Angst um Leib und Leben haben musst, wenn du dies oder jenes nicht tust. Dann könnte es darunter laufen das du genötigt worden bist. Wiederum, wenn man sich einer Gruppe anschliesst weiss man eigentlich was das für Leute sind. Gruppenzwang ist somit eigentlich ein Wort das es so nicht gibt. Selbst in der Gruppe kannst du entscheiden was du tust. Keiner kan dich dazu "Zwingen".

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Du kanns einen Schalldämpfer zwar benutzen, doch bedarf es hier einer gesonderen Erlaubnis. Fällt also weg. Schiesstäände dürfen nur mit scharfen Waffen beschossen werden. Fällt also auch weg. Wie wäre es mit einem Aufgesetztem Schuss? Nimm ein großes altes Handtuch, fallte es so oft es geht. Setze die Pistole auf und drücke ab. Besser geht es nicht. Kannst dir auch gleich ein Bild machen, was passiert, wenn man so etwas an Personen macht.

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Das hat nichts mit Jugendlich oder Alt zu tun. Es ist einfach eine Unart. Dieses beobachte ich meist bei unseren Ausländischen Mitbürgern. Die unseren haben das ganze übernommen weil se denken es sei Cool. Die mehr Produktion erfolgt dadurch das der Speichel die Mündhöle feucht halten soll. Wenn man diese Feuchtigkeit entzieht ist es klar, dass mehr produziert werden muss. Das wird fälschlicher weise als Überproduktion bewertet. Auf jeden Fall ist es eine Unart und gehört unter Strafe gesetzt. 1. Wegen Belästigung 2. Wegen fahrlässiger Körperverletzung Jeder der an nen Baum seine Notdurft verrichtet wird bestraft, so sollte auch das mit aufgenommen werden.

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Hoffen das es tatsächlich nur 110 waren. Zwischen Blitz und auf den Tacho schauen vergeht Zeit. Im Zweifelsfall, hast sogar noch gebremst bevor du auf den Tacho geschaut hast. 50 zuviel darfst auf jeden Fall erst mal nen Monat laufen, 3 Punkte und ein paar viele € zahlen. Dann kommt darauf an wo, Autobahn oder City? City sind das 3% und auf der Autobahn 5%. Is jedoch ein Witz. brauchst ne anfangen mit rechnen,ziehst einfach 3 oder 5 ab. In der City sind das 107und auf der Autobahn sind es 105. Tja, dann kommt das mit der Probezeit. In der Probezeit darfst gar keine Punkte haben oder Nachschulung.

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