Das faktische Problem: Jede Ausfsichtsbehörde deckt Lehrer und Schulleiter.

Bei rechtswidrigen Ordnungsverfügungen ("Machtmissbrauch") kommt ein Antrag auf einstweilige Anordnung und/oder Klage vor dem Verwaltungsgericht in Frage.

Je nach Art des Mobbings ggf. Strafanzeigen gegen die Lehrer.

https://www.bild.de/ratgeber/2023/ratgeber/mutter-klagt-an-erst-wurde-max-gemobbt-dann-flog-er-von-der-schule-83231846.bild.html

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