Hallo,

haben gerade das Problem das uns unser Vermieter einen Strick daraus drehen möchte das aus unserer Wohnung, aus der Küche (irgendwo unter der Spüle aus einem unsauber verlegtem Rohr, das weder verdichtet noch sachgemäß angebracht ist) Wasser ausläuft und in die untere Wohnung dringt!

Sachlage ist Folgende: Die Wohungseinrichtung sprich, die Einbauküche, sowie alle daran verichteten Sanitären Anschlüße, Schläuche oder Rohre sind Eigentum des Vermieters und wurden uns so, wie die Küche ist, bei Neubezug übergeben!

Nun will der Vermieter Geld, von uns bzw. unserer Haftpflicht Versicherung. Wobei ich mir regelrecht nicht vorstellen kann, dass das so in Ordnung und das diese Haftend ist? Es ist die Küche des Vermieters, die wir weder eingebaut haben, noch jemals an den Rohren oder der insatalltion von Schläuchen beteiligt waren.

Ich sage der Vermieter, bzw. dessen eigene Versicherung ist Haftbar für den Schaden an der unteren Wohnung da der Fehler nicht von uns kommt bzw. die Ursache des Schadens nicht auf uns zurückzuführen ist, da ja keine Fahrlässigkeit zuzuwerfen ist!