Hi! Am Wochenende werde ich einen Holzsichtschutzzaun auf meiner rechten Seite des Grundstückes errichten. Dazu muss ich wahrscheinlich immer mal wieder kurz auf das Grundstück meiner Nachbarin, die leider eine sehr schwierige Person ist. Ich habe ihr mit einem Zeugen vor cirka 3,5 Wochen mündlich gesagt, dass ich den Holzzaun errichten werde am 22.06.2024 und 23.06.2024. Meine Frage: Stimmt es, dass sie mir das Betreten ihres Grundstückes gestatten MUSS wegen ihrer Mitwirkungspflicht? Ich wohne in Stade/Niedersachsen.
Danke für eure Hilfe!